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Bremsanlage

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Bremsen in Kürze

  • Eine Bremse ist ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Autos und dient dem Verzögern des Kfz. Der Fahrzeugführer kann mittels Bremse das Automobil auch bis zum Stillstand bringen.
  • Beim Bremsen wird Bewegungsenergie in Wärme umgewandelt, die an die Umgebung abgegeben wird.

Aufbau einer Bremsanlage

Eine Bremsanlage besteht immer aus einer Form der Energieversorgung, die den Bremsvorgang in Gang bringt. Bei Autos übernimmt diese Funktion der Fahrer, der das Bremspedal betätigt. Die Kraft wird bei Pkw im Anschluss meist hydraulisch durch einen Hauptbremszylinder und Schläuche/Leitungen an den Bremszylinder im Bremssattel bzw. den Radzylinder der Trommelbremse übertragen. Eine Ausnahme stellen Feststellbremsen dar, die häufig durch Seilzüge oder elektronisch betätigt werden. Bremskraftverstärker erhöhen die Kraft und Bremskraftregelsysteme wie z.B. das ABS regulieren den Bremsdruck, um ein Blockieren der Räder zu verhindern. Als Radbremsen an Vorder- und/oder Hinterachse haben sich Scheibenbremsen weitgehend durchgesetzt, doch auch Trommelbremsen kommen insbesondere bei Kleinwagen und Geländefahrzeugen weiterhin zum Einsatz.

Die Bremsanlagen im Auto

Der Gesetzgeber schreibt in §41 StVZO vor, dass Pkw, genauer gesagt Kfz der Klassen M und N, über zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen verfügen müssen bzw. über eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen. Jede Bedienungseinrichtung muss wirken können, wenn die andere ausfällt, wobei eine mechanisch das Wegrollen des Fahrzeugs verhindert (Feststellbremse), während die andere als Betriebsbremse zum Einsatz kommt.

Betriebsbremse (BBA)

Die Betriebsbremse ist stufenlos über das Bremspedal steuerbar und sie wirkt auf alle Räder. Sie wird mit dem Fuß betätigt und ermöglicht die Verringerung der Geschwindigkeit und kann das Fahrzeug bis zum Stillstand verzögern.

Hilfsbremsanlage (HBA)

Bei Störungen der Betriebsbremsanlage übernimmt die Hilfsbremsanlage deren Funktion ggf. auch mit verminderter Wirkung. Die Hilfsbremsanlage muss keine dritte Bremse sein, sondern es reicht ein intakter Kreis einer zweikreisigen Betriebsbremsanlage oder eine abstufbare Feststellbremsanlage.

Feststellbremsanlage (FBA)

Damit ein auf schrägem Untergrund abgestelltes Fahrzeug nicht wegrollt, ist eine Festellbremsanlage vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen wirkt die Feststellbremse mechanisch und wird meist durch einen Handhebel (Handbremse) betätigt. Die Feststellbremse wirkt in der Regel nur auf die Räder einer Achse.

Dauerbremsanlage (DBA)

Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen sind Dauerbremsanlagen vorgeschrieben. Sie sollen auf einer Talfahrt die Geschwindigkeit auf einem vorgegebenen Wert halten. Sie sind notwendig, da die Betriebsbremse allein zu stark beansprucht werden würde und überhitzt. Fading mit nachlassender Bremswirkung wäre die Folge.

Bremsunterstützung

Um die notwendige Betätigungskraft zu verringern, werden Bremskraftverstärker eingesetzt, die bei Pkw in der Regel mit Unterdruck arbeiten. Dabei wird der auf den Hauptbremszylinder ausgeübte Druck dadurch vergrößert, dass eine Arbeitsmembran in Ruhestellung auf beiden Seiten unter Unterdruck steht. Beim Betätigen des Bremspedals wird das Unterdruckventil geschlossen und das Außenluftventil geöffnet, sodass eine Druckdifferenz entsteht, die die Pedalkraft unterstützt. Aufgrund der geringer Druckunterschiede von maximal 0,8 bar müssen Bremskraftverstärker relativ groß sein. Teilweise werden bei wenig Platz auch zwei kleinere Bremskraftverstärker hintereinander verbaut. Der notwendige Unterdruck für das System wird bei Ottomotoren hinter der Drosselklappe gewonnen oder muss wie bei Dieselfahrzeugen oder Benzindirekteinspritzern durch eine Unterdruckpumpe erzeugt werden.

Das Anti-Blockier-System (ABS)

Das ABS, in der StVZO auch Anti-Blockier-Verhinderer (ABV) genannt, reguliert bei hydraulischen oder pneumatischen Bremsanlagen die Bremskraft. Ziel ist es, beim Bremsen eines Rades dessen Haftfähigkeit auf der Fahrbahn zu berücksichtigen und ein Blockieren des jeweiligen Rades zu unterbinden. Da nur rollende Räder lenkbar sind und Seitenkräfte übertragen können, stellt das ABS ein wichtiges Sicherheitssystem dar, das seit Juli 2004 in allen Neuwagen europäischer und japanischer Hersteller verbaut wird. Das ABS besteht aus Radsensoren mit Impulsringen, einem Steuergerät und Hydroaggregaten mit Magnetventilen.

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